Telekommunikationsgesetz 2024: Wie sich Eigentümer auf die TKG-Novelle vorbereiten

Die TKG-Novelle wurde 2021 aufgesetzt und greift ab dem 01. Juli 2024. Das geht mit Änderungen für Eigentümer und Mieter einher. Wie können Sie sich vorbereiten? Informieren Sie sich hier!

Neues Telekommunikationsgesetz Spickzettel für Eigentümer

Technologien entwickeln sich rasant. Der Bedarf nach zugänglichem Internet steigt. Egal, wo wir wohnen: Wir erheben einen Anspruch auf die schnelle Nutzung von Telekommunikationsdiensten. Dazu zählen beispielsweise E-Mail, Streaming oder Telefonie. Um diesen Zugang zu ermöglichen, spielt das Telekommunikationsgesetz (kurz: TKG) eine entscheidende Rolle.

Doch was regelt es eigentlich? Welche Änderungen kommen 2024 auf uns zu? Und wie können sich Mieter sowie Eigentümer optimal vorbereiten? Darüber informieren wir Sie jetzt.

Spickzettel zum Telekommunikationsgesetz (TKG)

2021 gab es eine TKG-Novelle, die ab dem 01. Juli 2024 final greift. Diese Änderung bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich, die sich auf verschiedene Aspekte des Telekommunikationsgesetzes auswirken: Für Eigentümer kann es jetzt bedeuten, dass Verträge aufgelöst und Betriebskosten neu abgerechnet werden.

Ihr Spickzettel über das neue Telekommunikationsgesetz

Das ist Ihr Spickzettel. Hier finden Sie das wichtigste der TKG-Novelle auf einen Blick: 

  • Das Gesetz für Telekommunikation wird regelmäßig aktualisiert. Die letzte Nivellierung wurde im Dezember 2021 ausgerollt. Damit Eigentümer mit Bestandsgebäuden den Neuerungen nachkommen können, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.
  • Ab dem 01. Juli 2024 sind Kosten für Kabelfernsehen von Vermietern nicht mehr in Betriebskostenabrechnungen auf Mieter umlagefähig. (Das Nebenkostenprivileg entfällt.)
  • Eigentümergemeinschaften müssen gemeinsam entscheiden, ob Verträge mit Netzanbietern fortlaufen oder aufgelöst werden sollen.
  • Vermieter und Mieter können individuelle Zusatzvereinbarungen treffen. Sie können die Kaltmieten erhöhen, um weiterhin Sammelinkasso abzurechnen. 
  • Mit der TKG-Novelle greift 2024 auch das “Recht auf schnelles Internet” für Mieter. Als Eigentümer sollten Sie in den Ausbau von Breitbandkabel investieren. Das steigert bei zukünftigen Vermietungen den Wert Ihrer Immobilie.

Was regelt das Telekommunikationsgesetz?

Das Telekommunikationsgesetz kann als Regelwerk für Anbieter von Telekommunikationsdiensten verstanden werden.

  1. Erstens legt es fest, was überhaupt als Telekommunikationsdienst gilt. Aktuell fasst es z. B. Telefonie, Internetzugang, E-Mail und SMS zusammen.
  2. Zweitens definiert es die Beziehung zwischen den Netzanbietern und Verbrauchern. Beispielsweise müssen Unternehmen wie Telekom oder Vodafone Vertragskonditionen transparent machen. Gleichzeitig müssen sie ihre Telekommunikationsnetze anderen Kabelanbietern zugänglich machen.
 

So stellt das Gesetz einerseits den Verbraucherschutz sicher. Andererseits treibt es den Wettbewerb auf dem Markt an. Ziel ist es, Investitionen in und Innovationen der digitalen Infrastruktur zu fördern.

Zugänglich & mobil: Warum das Telekommunikationsgesetz modernisiert wird

Die Telekommunikationsbranche hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. Insbesondere im Bereich der drahtlosen Kommunikation und des Breitbandausbaus. Das hat dazu geführt, dass die Regelungen des TKGs vor 2021 nicht mehr zeitgemäß waren. Die Nivellierung des Telekommunikationsgesetzes ermöglicht nun, dass Unternehmen den deutschen Netzausbau zukunftssicher gestalten können.

Das TKG ist also kein Gesetz, das in Stein gemeißelt ist. Ganz im Gegenteil: Um mit den rasanten Entwicklungen mitzuhalten, wird es regelmäßig aktualisiert und Änderungen unterzogen. Nur so können Dienste wie der Zugang zum Internet den Bedürfnissen der Verbraucher gerecht werden. 

Wer ist vom neuen Telekommunikationsgesetz betroffen?

Als Eigentümer einer Wohnimmobilie lag es bislang in Ihrer Verantwortung, dass Mieter Zugang zu hochwertigen Telekommunikationsdiensten haben. Sie sind dafür verantwortlich, mit Anbietern und Unternehmen entsprechende Verträge auszuhandeln – und konnten entsprechende Zahlungen über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umlegen

Somit kamen Mieter in der Regel durch die Betriebskostenabrechnung mit dem TKG in Kontakt. Sie sind Mieter und haben den Kabelanschluss jährlich gezahlt? Dann sind auch Sie von der TKG-Novelle betroffen.

Beide Parteien – Mieter und Eigentümer – sollten sich also rechtzeitig informieren. Genauer gesagt: jetzt. Um sich bestens vorzubereiten, lesen Sie unseren Artikel einfach weiter.

TKG-Novelle: Welche Änderungen bringt sie 2024 mit sich?

Jetzt geht es ins Detail.

Bislang konnten Eigentümer und Eigentümergemeinschaften Großverträge mit Kabelanbietern verhandeln. Ein Vertrag über Telekommunikationsnetze konnte also für die Versorgung einer gesamten Wohnimmobilie aufkommen. Das ging mit vergünstigten Konditionen einher, dessen Zahlungen auf Mieter umgelegt werden konnten. Das ist das sogenannte Nebenkostenprivileg – das 2024 mit dem neuen Telekommunikationsgesetz entfällt. Die Kosten für Kabelanschlüsse dürfen im kommenden Jahr nicht mehr pauschal auf Mieter umgelegt werden. Das hat zur Folge, dass viele Eigentümer laufende Verträge auflösen. Demnach müssen sich Mieter zukünftig selbst um einen Vertrag kümmern bzw. überlegen, über welchen Kanal sie z. B. fernsehen schauen möchten. 

Besonders interessant ist die Anpassung des Nebenkostenprivilegs für Eigentümergemeinschaften: Haben Sie für die Immobilie einen gemeinsamen Vertrag abgeschlossen? Dann muss auch gemeinsam entschieden werden, ob dieser bis Juli 2024 aufgelöst werden soll. Eigentümergemeinschaften können also bis zum 30. Juni 2024 ein Sonderkündigungsrecht geltend machen.

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz wurde zudem das Recht auf schnelle Internetzugänge für Mieter gestärkt. Das bedeutet: Setzen Sie sich mit der Infrastruktur Ihres Gebäudes auseinander. Verfügt es bereits über Breitbandkabelverbindungen wie Glasfaser? Wenn nicht, können Sie mit entsprechenden Ausbaukosten auch eine Mieterhöhung formulieren (Bereitstellungsentgelt).

neues Telekommunikationsgesetz

Das Nebenkostenprivileg entfällt

Um die digitale Infrastruktur zu modernisieren, entfällt mit dem Gesetz für Telekommunikationsdienste im Juli 2024 das Nebenkostenprivileg: Bürger nutzen heute vermehrt Streaming-Dienste anstatt Kabel-TV. Ab dem 01.07.2024 sind von Vermietern getragene Kabel-Kosten nicht mehr pauschal auf Mieter umlagefähig. In Absprache dürfen Sie nur noch denjenigen in Rechnung gestellt werden, die diese Dienste weiterhin nutzen möchten. Ziel ist es, im Mehrfamilienhaus für mehr Fairness zu sorgen und Transparenz bei der Kostenverteilung in Eigentümergemeinschaften zu schaffen. 

Ist es nach Inkrafttreten des neuen TKG zulässig, dass der Gebäudeeigentümer bzw. Vermieter Sammelinkasso für den Bezug von TV-Signalen anbietet? Ja – wenn Sie Zusatzvereinbarungen mit Ihren Mietern treffen.

Recht auf schnelles Internet

Durch das Recht auf schnelles Internet soll der Ausbau von Glasfasernetzen vorangetrieben werden. Das gibt Ihnen als Eigentümer die Möglichkeiten, Ihr Eigentum (energetisch) zu sanieren. Gleichzeitig können entsprechende Maßnahmen mittels einer Modernisierungsmieterhöhung ausgeglichen werden. Allerdings können die Ausbaukosten nur befristet und gedeckelt auf Mieter umgelegt werden: höchstens 60 €/Jahr und 540 € insgesamt, gestreckt auf maximal fünf Jahre.

Indem die TKG-Novelle den Ausbau von Breitbandnetzen fördert, werden Investitionen in 5G-Technologien und damit das IoT (engl.: Internet of Things; dt.: Internet der Dinge) vorangetrieben. Das ermöglicht nicht nur eine höhere Übertragungsgeschwindigkeit, sondern auch stabilere Internetverbindungen. Telekommunikationsdienste werden für Endnutzer zunehmend (auch) mobil zugänglich gemacht. Selbstredend ist die verbesserte Konnektivität mittlerweile essenziell.

Wie bereiten sich Eigentümer optimal vor?

Das Telekommunikationsgesetz wurde bereits 2021 nivelliert. Für Bestandsimmobilien gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2024. Haben Sie Eigentum, sollten Sie sich also jetzt mit den neuen Regelungen des TKG auseinandersetzen. So bereiten Sie sich auf den Moment vor, ab dem das Nebenkostenprivileg nicht mehr greift:

  • Setzen Sie sich mit bestehenden Verträgen von Kabelnetzbetreibern auseinander.
  • Welche Regelungen über die Kabel-Kosten sind in Ihren Mietverträgen getroffen?
  • Möchten Sie die Telekommunikationsdienste zukünftig nicht aus eigener Tasche zahlen, kündigen Sie laufende Verträge rechtzeitig. Verpassen Sie die Frist, laufen Ihre Verträge mit Kabel- und Breitbandnetzanbietern weiter – sind aber nicht mehr umlagefähig.
  • Setzen Sie als Vermieter neue Verträge mit Kabelnetzbetreibern auf, muss mit der TKG-Novelle die freiwillige Nutzung und ein Einzahlinkasso für Mieter formuliert werden.
  • WEG-Verwaltung: Es gibt weiterhin die Möglichkeit, Mehrnutzerverträge mit Anbietern abzuschließen. Anstatt diese dann über die Betriebskosten auf Mieter umzulegen, können Sie Zusatzverträge über eine erhöhte Kaltmiete abschließen.
 

Merke: Informieren Sie sich als Eigentümer rechtzeitig und nehmen Sie entsprechende Anpassungen vor. Wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung, um den Mietern die neuen Regelungen mitzuteilen.

3 Take-aways zur TKG-Novelle

Die wichtigsten Neuerungen, die mit dem Telekommunikationsgesetz 2021 beschlossen wurden, sind wir nun ausführlich durchgegangen. Haben Sie weitere Fragen, kann die Bundesnetzagentur weiter Aufschluss geben. Sie möchten spezifische Fragen an jemanden richten, der die Immobilienwirtschaft kennt? Dann richten Sie sich an Ihre Hausverwaltung. Innerhalb unseres Immobilienmanagements bei EichenGlobal geben wir unseren Eigentümern gerne folgende Keyfacts über die TKG-Novelle an die Hand:

  • Eigentümergemeinschaften: Wie sieht die aktuelle Kostenverteilung aus? Besprechen Sie sich rechtzeitig über Berechnungen für 2024. 
  • Der 30.06.2024 ist Stichtag. Die Kündigung von Verträgen kann sich etwas ziehen – setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem auseinander und schauen Sie in die Mietverträge. Welche Regelungen bzgl. der Kostenaufteilung sind hier festgehalten?
  • Kündigen Sie Ihren Vertrag beim Netzanbieter und informieren Sie sich rechtzeitig über Alternativen. Wenden Sie sich an Ihre Verwaltung, um Ausbaupotenziale wahrzunehmen und davon zu profitieren. Arbeiten Sie so auf eine nachhaltige Wertsteigerung Ihrer Immobilie hin.