Berlin liegt auf Platz 19 der haustierfreundlichen Städte. Zumindest laut einer Studie von Immowelt 2021. Neben Potsdam, Bonn oder Offenbach scheinen knapp 11 % der befragten Vermieter Haustiere in ihren Mietwohnungen zu erlauben. Aber: Dürfen Vermieter Haustiere per se verbieten?
Haustiere bereichern den Alltag vieler Menschen. Bei der Wohnungssuche können sie aber leider schnell zu einem heiklen Thema werden. Mieter fragen sich: Dürfen Vermieter Haustiere verbieten? Und Vermieter stehen vor der Herausforderung: Welche Rechte haben Vermieter und Mieter? Wir klären diese grundlegenden Rahmenbedingungen und geben Ihnen praktische Tipps, was bei der Haustierhaltung in Mietwohnungen zu beachten ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein generelles Haustierverbot durch den Vermieter ist in der Regel unwirksam. Macht der Vermieter jedoch triftige Gründe gegen die Tierhaltung geltend, müssen diese akzeptiert werden.
- Kleintiere wie Hamster, Kaninchen oder Fische dürfen in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Für Hunde, Katzen und exotische Tiere sind i. d. R. eine Genehmigung erforderlich. Diese wird häufig von der zuständigen Mietverwaltung geregelt.
- Entscheidend beim Thema Tierhaltung in Mietwohnungen ist eine individuelle Abwägung der Interessen beider Parteien.
Um Sie bei diesem Thema zu unterstützen, vermittelt EichenGlobal zwischen Vermietern und Mietern und ist Ihr erster Ansprechpartner.
Tierhaltung in der Mietwohnung – Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Spätestens seit dem Erlass des neuen Gesetzes 2013 dürfen Vermieter Haustiere nicht mehr grundsätzlich verbieten. Statt ein pauschales Haustierverbot auszusprechen, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Dabei müssen die Interessen beider Vertragsparteien gegeneinander abgewogen werden.
Katze, Hund oder Hamster: Dürfen Vermieter Haustiere verbieten?
Kleintiere wie
- Hamster,
- Meerschweinchen,
- Zierfische,
- Kaninchen und
- Vögel
sind in den meisten Mietwohnungen erlaubt. Für größere oder exotische Tiere ist jedoch i. d. R. die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Achtung: Auch wenn der Mietvertrag die Haustierhaltung ausdrücklich erlaubt, heißt das nicht, dass alle Tierarten erlaubt sind. Meist bezieht sich die Erlaubnis nur auf übliche Haustiere (wie Katzen und Hunde).
Als Mieter? Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Hausverwaltung.
Als Vermieter? Je nachdem, ob Sie Alleineigentümer oder Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind – liegt die endgültige Entscheidung bei Ihnen.
Katzennetz und Vogelgitter
Darf der Vermieter Katzen verbieten? Die Antwort auf diese Frage ist die Gleiche wie oben. Allerdings spielen bei dieser Entscheidung auch andere Faktoren eine Rolle, z. B. bei Mietwohnungen das Anbringen von Katzennetzen. Ähnliches gilt für Vögel: Dürfen Vogelnetze angebracht werden?
Die Netze bieten den Tieren Sicherheit, können aber, wenn sie angebracht werden, in die Bausubstanz eingreifen. Das bedeutet, dass für die Anbringung oft Löcher gebohrt werden müssen. Dadurch kann sich das Erscheinungsbild des Gebäudes verändern und Vermieter haben das Recht, solche Veränderungen zu untersagen.
Gerade in einer WEG ist hier die Zustimmung aller Eigentümer eines Mietobjektes erforderlich. Mieter sollten daher auf alternative Befestigungsmöglichkeiten zurückgreifen, die ohne dauerhafte Eingriffe auskommen und sich rückstandsfrei entfernen lassen.
Beschädigungen durch Haustiere in Mietwohnungen
Haustiere können in Mietwohnungen trotz aller Vorsicht Schäden verursachen. Kratz- und Bissspuren an Türen, Möbeln und Böden sorgen spätestens beim Auszug der Mietwohnung für Ärger. Deshalb gilt für Mieter: Vorbeugen. Für Katzen in Mietwohnungen gibt es zum Beispiel Kratzbretter oder Teppiche, die Schäden verhindern.
Bei einer Wohnungsübergabe mit Mängeln ist es wichtig, dass
- Mieter und Vermieter genau dokumentieren, welche Schäden durch Haustiere verursacht wurden.
- Genau mitteilen, wie damit umgegangen wird.
- Klären Sie, ob für die Reparatur auf die Kaution zurückgegriffen werden muss.
Das hilft, spätere Konflikte zu vermeiden.
Tipp: Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kann finanziellen Schutz bieten.
EichenGlobal als Ansprechpartner und Kommunikator
EichenGlobal versteht sich als Vermittler zwischen Eigentümern und Mietern. Durch klare und transparente Kommunikation sorgt das Unternehmen dafür, dass Missverständnisse und Konflikte frühzeitig erkannt und gelöst werden. Wir helfen bei der Verhandlung individueller Vereinbarungen zur Haustierhaltung. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Immobilienmanagement und unserem breiten Expertennetzwerk stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. So finden wir eine harmonische und individuelle Lösung.
Haustiere in der Wohnung: Welche Rechte haben Mieter und Vermieter?
Das Thema Haustiere in der Wohnung führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Diesen möchten wir natürlich vorbeugen. Wir bieten Ihnen hier zwar keine verbindliche mietrechtliche Beratung, können Ihnen aber erste Hinweise geben, welche Möglichkeiten für beide Seiten bestehen.
Rechte der Mieter
- Allgemeines Recht auf Tierhaltung: Erlaubt, sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten.
- Kleintiere in Mietwohnungen: I. d. R. ohne vorherige Genehmigung erlaubt (z.B. Fische, Hamster, Vögel).
- Größere Tiere: Für Katzen oder Hunde kann eine Genehmigung des Vermieters erforderlich sein.
Merke: Genehmigungen gelten meist nur für ein Tier, nicht für mehrere.
Rechte der Vermieter
- Festlegung von Regeln: Der Vermieter kann spezifische Regeln und Bedingungen für die Tierhaltung festlegen.
- Einschränkungen und Verbote: Sie dürfen die Tierhaltung einschränken oder verbieten, wenn sie die Lebensqualität beeinträchtigt oder gegen örtliche Vorschriften verstößt.
Durchsetzung: Vermieter haben das Recht, von Mietern die Einhaltung der festgelegten Regeln zu verlangen und können bei Verstößen Maßnahmen ergreifen.
Welche Pflichten haben Mieter und Vermieter bei der Haustierhaltung in Mietwohnungen?
Um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten und Konflikte zu vermeiden, haben sowohl Mieter als auch Vermieter besondere Pflichten bei der Haltung von Haustieren in Mietwohnungen. Diese listen wir Ihnen jetzt auf.
Pflichten der Mieter
- Vermeidung von Störungen und Schäden: Sicherstellen, dass Haustiere keine Störungen (z. B. der Nachbarn) oder Schäden verursachen.
- Sauberkeit und Lärmvermeidung: Regelmäßige Reinigung der Wohnräume und des Tierbereiches; Einhaltung der Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm.
- Einhaltung von Vorschriften: Einhaltung aller relevanten Bestimmungen des Mietvertrages zur Tierhaltung.
- Einholen von Bewilligungen: Gegebenenfalls Zustimmung des Vermieters zur Haltung bestimmter Haustierarten einholen.
Verantwortung für das Tier: Sicherstellen, dass das Tier gut erzogen ist und keine Gefahr für andere darstellt.
Pflichten der Vermieter
- Festlegung von Richtlinien: Klare Regelungen zur Tierhaltung in Pachtverträgen verankern, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Regeln kommunizieren: Sicherstellen, dass die Mieter die Regeln verstehen und einhalten.
- Instandhaltung der Immobilie: Sicherstellen, dass die Immobilie instand gehalten wird und angemessene Lebensbedingungen gegeben sind.
Vermittlung bei Problemen: Bei Konflikten angemessen und fair vermitteln, um eine für alle Parteien akzeptable Lösung zu finden.
Kann der Vermieter die Miete erhöhen, wenn ein Hund in der Mietwohnung gehalten wird?
Grundsätzlich darf der Vermieter die Miete nicht allein wegen der Hundehaltung erhöhen. Eine Mieterhöhung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel nach einer Modernisierung oder wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Die Haltung eines Haustieres ist in der Regel kein solcher Grund. Allerdings kann der Vermieter eine höhere Kaution verlangen, um mögliche Schäden durch das Tier abzudecken.
Haustiere in der Mietwohnung: Darf der Vermieter die Erlaubnis widerrufen?
Ja, der Vermieter kann die einmal erteilte Erlaubnis zur Haustierhaltung unter bestimmten Umständen widerrufen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Tier erhebliche Störungen verursacht. Vor dem Widerruf muss der Vermieter den Mieter abmahnen und ihm die Gelegenheit geben, die Störungen zu mindern. Eine sofortige Kündigung ohne triftigen Grund und ohne vorherige Abmahnung ist unzulässig.
Fazit: Haustiere in Mietwohnungen – eine Herausforderung für Mieter und Vermieter
Das Thema Haustiere in Mietwohnungen erfordert eine sorgfältige Abwägung der Interessen beider Parteien. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und in der Praxis eine faire und sichere Lösung zu finden.
EichenGlobal unterstützt mit über 25 Jahren Erfahrung und einem umfangreichen Expertennetzwerk im Berliner Immobilienmarkt. Besuchen Sie unsere Website eichenglobal.com oder nehmen Sie mit uns persönlich Kontakt auf.
FAQ: Dürfen Vermieter Haustiere verbieten?
Hund oder Katze in der Mietwohnung: Muss der Vermieter zustimmen?
Ja, für die Haltung von Hunden und Katzen ist in der Regel die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Dabei spielen die Größe und das Verhalten des Tieres eine wichtige Rolle. Kleintiere hingegen dürfen in der Regel ohne Zustimmung gehalten werden.
Muss ich meinen Vermieter fragen, wenn ich ein weiteres Tier in der Mietwohnung halten will?
Ja, wenn Sie bereits ein Haustier in der Wohnung haben und ein weiteres aufnehmen möchten, sollten Sie dies mit Ihrem Vermieter absprechen. Auch hier ist eine individuelle Prüfung wichtig, um sicherzustellen, dass keine zusätzlichen Belastungen für die Wohnung oder die Mitmieter entstehen.
Keine Haustiere erlaubt – was kann man als Mieter tun?
Wenn der Mietvertrag die Haltung von Haustieren ausschließt, sollten Mieter zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen. In vielen Fällen kann eine individuelle Vereinbarung getroffen werden, insbesondere wenn es sich um Kleintiere handelt oder wenn besondere Gründe für die Tierhaltung vorliegen. Bei unzulässigen Klauseln im Mietvertrag wenden Sie sich zunächst an Ihre Hausverwaltung. Welche Hausverwaltung ist für Sie zuständig? Mietverwaltung, WEG-Verwaltung oder SEV-Verwaltung – je nach Eigentum.
Wann sind Katze und Hund in der Mietwohnung erlaubt?
Katzen und Hunde dürfen in der Mietwohnung gehalten werden, wenn der Vermieter zugestimmt hat und keine berechtigten Interessen der Nachbarn oder Wohnqualität entgegenstehen. Es empfiehlt sich, die Zustimmung schriftlich festzuhalten, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Sind Katzen Kleintiere?
Katzen gelten im Allgemeinen nicht als Kleintiere. Kleintiere sind typischerweise kleine Tiere, die in Käfigen gehalten werden (können). Dazu zählen zum Beispiel Hamster, Kaninchen oder Wellensittich. Für die Haltung von Katzen ist daher i. d. R. die Zustimmung des Vermieters erforderlich.