Anfang des Jahres haben viele Mieter einen Schockmoment erlebt: Die Betriebskostenabrechnung lag im Briefkasten und forderte horrende Nachzahlungen von Mietern ein. Die Energiekosten sind stark gestiegen und zeigen jetzt ihre Nachwirkungen.
Was Sie tun können? Erstmal erfordert es sowohl von Mietern als auch Eigentümern Ruhe. Dann können wir anfangen, proaktiv zu handeln.
Was Sie zukünftig machen können, um horrende Nebenkostennachzahlungen zu vermeiden, schauen wir uns jetzt an.
Kurzer Überblick über die Entwicklung der Berliner Energiepreise
Energieknappheit, politische Entscheidungen (z. B. bzgl. des Klimawandels), Inflation – dass die deutschen Energiepreise so stark gestiegen sind, hat verschiedene Ursachen. Diese zu entwirren, bringt uns jetzt nicht voran. Was wir stattdessen machen können, ist, sich die Entwicklung der Energiepreise und damit der Heizkosten anzuschauen. Stellt man bspw. die Monate Juli ‘23 und Juli ‘22 gegenüber, sind die Preise um ca. 16,6 % gestiegen. Die Grafik fasst hier die Entwicklungen für Strompreise über die letzten Jahre hinweg grob zusammen:
Die Grafik zeigt uns die stetig wachsenden Zahlen an. Doch es gibt auch gute Neuigkeiten: Aktuelle Zahlen sprechen davon, dass die Preise wieder sinken und der Trend auch weiterhin abnehmend ist.
Schockmoment: 8.000 € Betriebs- und Heizkostenabrechnung
Stellen Sie sich vor, Sie öffnen den Briefkasten und finden eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung vor, die eine Nachzahlung von 8.000 Euro fordert. Solch einen Moment erleben manche Mieter jetzt tatsächlich. Der Hauptgrund für solch hohe Nachforderungen liegt oft in der Kombination aus ineffizienten Heizsystemen, schlechter Dämmung und gestiegenen Energiepreisen. Hinzu kommt, dass die tatsächlichen Verbrauchskosten häufig die im Voraus geleisteten Abschläge deutlich übertreffen, was die Überraschung natürlich nur stärkt.
Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um solche Nachzahlungen perspektivisch zu vermeiden? Hier eine kurze Übersicht:
1) Nebenkostenabrechnungen prüfen. In unserem Blogartikel, wie Fehler in der Nebenkostenabrechnung entdeckt bzw. vermieden werden können, finden Sie eine leicht verständliche Übersicht. Bzgl. der Heiz- und Energiekosten passieren z. B. Fehler bei der Zählerablesung oder Zuordnung der Kosten.
2) Stellt die Zahlungsaufforderung eine finanzielle Belastung dar, sollte zuerst das Gespräch mit dem Vermieter oder dessen Hausverwaltung gesucht werden. Eine Fristverlängerung oder Ratenzahlungen zu leisten sind oft erste Lösungsansätze.
3) Für Empfänger von Sozialleistungen könnte eine Übernahme der Kosten durch das Jobcenter infrage kommen, insbesondere wenn es sich um eine unerwartet hohe Nachzahlung handelt.
Diese drei Punkte bieten kurzfristige Lösungsansätze. Um perspektivisch die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen zu senken, müssen weitere Maßnahmen überlegt werden. Dazu später mehr, wenn wir Ihnen Tipps, um Betriebs- und Heizkosten zu senken, geben.
Warum die Betriebskosten-Nachzahlungen durch die Decke gegangen sind
Allgemeine Gründe für die hohen Nebenkostenabrechnungen haben wir Ihnen bereits gegeben. Doch manchmal liegt es nicht (nur) an den politischen Lagen 2023/2024.
Der Verbrauch von Gas und Strom wird meist im Voraus geschätzt. Diese Schätzungen wurden so von Jahr zu Jahr weitergeführt. Doch gerade jetzt, wenn die Energie- und Gaspreise besonders hoch sind, wurde der Verbrauch in vielen Haushalten nicht mehr geschätzt, sondern präzise abgelesen. Vorherige Schätzungen können nicht mehr korrigiert werden, auch wenn sie sich nun deutlich von den einschlägigen Zahlen unterscheiden.
Was tun, wenn man die Nachzahlung nicht stemmen kann
Personen, die infolgedessen in einem bestimmten Monat ihren Lebensunterhalt nicht mehr eigenständig decken können, haben die Möglichkeit, finanzielle Hilfe durch das Bürgergeld zu beantragen. Das Geld wird für den Monat ausgestellt, in dem bspw. durch die zu hohen Heizkosten eine finanzielle Belastungsgrenze überschritten wird.
Wann werden Nebenkosten vom Jobcenter übernommen?
Das ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, die direkt beim Jobcenter bzw. der Bundesagentur für Arbeit abgeklärt werden sollten. Entscheidend ist z. B. ob der Mieter die Wohnung mit hohen Energiekosten selbst bewohnt und zur Zeit der Nebenkostenabrechnung eine finanzielle Bedürftigkeit gemäß SGB II vorliegt.
Tipps: Betriebs- und Heizkosten senken
Um nachhaltige Veränderungen zu schaffen, müssen Mieter und Vermieter zusammenarbeiten. Bspw. erfordert eine energetische Sanierung hohe Investitionen von Eigentümern, die zum Teil auf Mieter umgelegt werden können. Auf der anderen Seite sollten sich Mieter ihrem bewussten Energiemanagement im Alltag widmen.
Auch haben Familien und Einzelpersonen 2024 die Möglichkeit, mit aktuellen Tarifangeboten zu sparen: Sie kosten teils nur 25,4 Cent pro Kilowattstunde und bieten so eine bedeutende Ersparnis im Vergleich zu den Tarifen bestehender Verträge. Wer zu einem anderen Anbieter wechselt, kann seine Kosten aktuell um bis zu 30 Prozent reduzieren und den finanziellen Druck mindern. *
Kleine Achtsamkeiten helfen Mietern weiterhin:
- Energieeffiziente Geräte nutzen
- Heizverhalten optimieren: Schon 1 C° kann an kalten Tagen den Energieverbrauch um bis zu 6 % reduzieren.
- Energieverbrauch kontrollieren: Ein kleines Energiemessgerät kann einflussreich sein.
- Kurzes Stoßlüften statt dauerhaft gekippter Fenster
- LED-Beleuchtung: Wechseln Sie zu LED-Lampen, die im Vergleich zu herkömmlichen Glühbirnen deutlich weniger Energie verbrauchen.
Auf Seiten der Hausverwalter bzw. Vermieter sollte die aktuelle Isolierung des gesamten Wohnhauses kontrolliert werden. Eine gute Dämmung an Wänden, Fenstern und Dächern spart langfristig Kosten. Außerdem sollte der regelmäßigen Wartung von Heizungsanlagen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Vor allem, wenn Haushalte vereinzelt mit Öfen heizen.
Solche Maßnahmen reduzieren nicht nur Nebenkostennachzahlungen, sondern den gesamten Energiehaushalt, der sich wiederum positiv auf den Wert einer Immobilie auswirken kann.
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Wie Sie merken, kann eine hohe Betriebskostenabrechnung noch viel nach sich ziehen und weitreichendes Immobilienmanagement beanspruchen. Dass Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten informieren, wie hohe Gas-, Heiz- bzw. Energiekosten zukünftig vermieden werden können, ist ein sehr guter Ansatz. Doch nicht nur die Unterstützung des Jobcenters ist an verschiedene Faktoren gebunden. Sind Sie nun Mieter oder im Besitz von Sondereigentum – die Kommunikation über Kosten birgt Konfliktgefahr.
Möchten Sie mit unbeteiligten Experten sprechen, sich informieren oder eine unabhängige Meinung einholen, kontaktieren Sie uns gerne.
FAQ zu Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
Wie viel Nebenkostennachzahlung sind normal?
Die Höhe einer „normalen“ Nebenkosten-Nachzahlung kann stark variieren. Generell gilt, dass Nachzahlungen entstehen, wenn die Vorauszahlungen die tatsächlichen Betriebskosten nicht decken. Ein guter Richtwert für eine normale Nachzahlung bewegt sich oft zwischen ein bis zwei Monatsmieten.
Können Mieter die Unterlagen einsehen, auf deren Basis der Vermieter die Heizkostenabrechnung erstellt?
Ja, Mieter haben das Recht, die Unterlagen einzusehen. Dieses Einsichtsrecht umfasst alle Belege und Dokumente, die für die Abrechnung der Nebenkosten relevant sind: Rechnungen, Wartungsprotokolle oder Verträge mit Energieversorgern.
Muss nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden oder dürfen Mieter und Vermieter andere Verteilerschlüssel und Abrechnungsmethoden wählen?
Die Heizkostenverordnung (HeizkV) ist eine gesetzliche Regelung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden. Indem sie sicherstellt, dass mind. 50 % der Kosten für Heizung und Warmwasser nach dem tatsächlichen Verbrauch der Mieter abgerechnet werden, schafft sie einen Anreiz für Energieeinsparungen.
Grundsätzlich muss die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten nach dieser Heizkostenverordnung erfolgen. Allerdings können Mieter und Vermieter im Mietvertrag vereinbaren, von der Heizkostenverordnung abweichende Verteilerschlüssel oder Abrechnungsmethoden zu nutzen, solange diese Vereinbarungen nicht zum Nachteil des Mieters sind.
Achtung: Solche individuellen Vereinbarungen müssen allerdings explizit getroffen und schriftlich festgehalten werden.
Im Haus gibt es Warmwasser- und Heizkostenzähler, die Heizkosten wurden allerdings nach Wohnfläche abgerechnet. Kann ich auf eine Abrechnung nach Verbrauch bestehen?
In Bezug auf die Heizkostenverordnung (siehe vorherige Frage): Ja. Sollte Ihr Vermieter nach Wohnfläche abrechnen, können Sie eine Umstellung auf die verbrauchsabhängige Abrechnung fordern. Reichen Sie diesen Wunsch, mit Verweis auf die Heizkostenverordnung, schriftlich ein.
Gibt es Obergrenzen für die Erhöhung der Nebenkosten?
In der Regel bilden die Nebenkosten ca. 30 % der Gesamtmiete ab. Je nach Mietvertrag können die Nebenkosten auch komplett abgedeckt sein, wobei das seltener der Fall ist. Ergeben sich durch eine Abrechnung unerwartet hohe Nachzahlungen, kann der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen. Das vermeidet überraschende Nachzahlungen. Wichtig ist, jede Erhöhung schriftlich anzukündigen und zu begründen, wobei rückwirkende Anpassungen die Ausnahme sind.