In Berlins Winternacht tanzt der Schnee leise herab. Jedes zweite Haus ist mit bunten Lichtern geschmückt, in vereinzelten Kaminen tanzen Feuer. Draußen fegt der Wind durch die Straßen. Das Licht der Laternen wird vom Frost reflektiert.
Doch die Kälte kriecht auch in die Leitungen der Gebäude. Hagel klopft an die Fenster und der erste Schnee sorgt für starke Rutschgefahr an der Haustür. In diesen Momenten werden die Bedeutungen von Hausrat und Haftpflicht umso deutlicher. Sie schützen das Hab und Gut von Mietern und Eigentümern – sowohl bei eigen- als auch fremdverantwortlichen Schäden.
Winterliche Alltagssorgen und Hausversicherungen
In der kalten Jahreszeit werden die Herausforderungen für Immobilieneigentümer und Mieter in Berlin besonders spürbar. Wir werden daran erinnert, dass man sich schon längst mit einer umfassenden Versicherung auseinandersetzen wollte:
Die Haus- oder auch Wohngebäude-versicherung sichert Eigentümer vor Schäden am Gebäude ab: Fassaden, Dächer, verbaute Böden etc.
Die Haftpflicht-versicherung stärkt Ihren Rücken bei Schäden Dritter: Löst sich ein Dachziegel, wenn Rudolf die Landung auf dem Dach verpatzt, braucht sich der Weihnachtsmann keine Sorgen zu machen.
Einbruch, Diebstahl oder Rohrbruch – die Hausratversicherung ist für sämtliche Mieter oder Eigentümer mit Eigennutzung relevant, um wertvollen Besitz zu schützen.
Es war einmal die Hausratversicherung
Wenn die Tage kürzer und dunkler werden, steigt das Risiko für Schäden in der Wohnung: Ein Kerzenständer kippt um und löst einen Brand aus. Schnell greift das Feuer auf die Weihnachtsgeschenke über. Das ist Ihnen noch nicht passiert? Wir erinnern uns noch heute an den Spruch der Oma: “Das Zimmer wird keine 5 Minuten allein gelassen, wenn Feuer an ist!” – und Vorsicht ist natürlich besser als Nachsicht.
Die Hausratversicherung deckt Beschädigungen am persönlichen Besitz ab, bspw. verursacht durch:
- Feuer, Wasser, Sturm oder Hagel – sogenannte Elementarschäden
- Einbruch und Vandalismus, die in der Weihnachtszeit häufiger vorkommen
- Überspannungen – z. B. wenn die Lichterkette am Weihnachtsbaum zu viel Party macht und die Elektronik der Wohnung zu alt ist. Dann sollte auch allgemein über eine Sanierung bzw. Modernisierung im Haus nachgedacht werden.
Im Fall der Fälle sind Sie also bei einem Unfall im eigenen Wohnraum abgesichert: Mit einer Hausratversicherung können die gestohlenen oder beschädigten Gegenstände erstattet werden – abhängig von der Versicherungssumme.
Das Glück der Haftpflichtversicherung
Eine Hausratversicherung greift bei Schäden am eigenen Hab und Gut. Doch haben Sie sich zur Weihnachtszeit die KitchenAid des Nachbarn ausgeliehen – ist die Haftpflichtversicherung Ihr bester Freund. Geht das teure Küchengerät nämlich kaputt, sind Sie mit der Haftpflichtversicherung für die Schäden am Eigentum Dritter versichert. Dazu zählen allgemein:
- Personenschäden (Verletzungen),
- Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung fremder Güter) und
- Vermögensschäden (finanzielle Verluste, die nicht aus Körperverletzung oder Sachschäden resultieren).
Die Haftpflicht ist also sowohl für Mieter als auch Eigentümer empfehlenswert. Vermieten Sie Wohnungen im Eigentum, könnten Sie als Eigentümer für Schäden haftbar gemacht werden, die anderen Personen auf Ihrem Grundstück entstehen. Z. B. durch Unfälle aufgrund von Glätte vor der Haustür.
Besonders wichtig ist die Haftpflichtversicherung auch für Tierbesitzer. Sie kann für Kratzer oder Schäden aufkommen, die durch das Haustier verursacht wurden.
Was ist der Unterschied zwischen Hausrat und Haftpflicht?
Während der Weihnachtszeit sammeln sich Zuhause viele Geschenke an. Darunter sind vielleicht wertvolle und teure Überraschungen. In dieser Zeit steigt die Rate von Einbrüchen, insbesondere dann, wenn man sich eine kleine Auszeit nimmt und verreist. Kommen Sie nach Hause und Wertgegenstände sind nicht mehr da, kann die Hausratversicherung den Wert des eigenen Guts ausgleichen (je nach Versicherungssumme).
Schäden am Wohngebäude hingegen fallen unter die Haftpflichtversicherung. Viele Menschen kaufen sich zur Weihnachtszeit z. B. einen Weihnachtsbaum im Topf.
Hinterlässt dieser beim Gießen auf dem Parkettboden einen Wasserfleck, könnten Sie Glück haben und für die Kosten versichert sein.
Der Unterschied zwischen Hausrat und Haftpflicht ist der Schutzumfang:
- Die Hausratversicherung deckt Schäden an persönlichen Gegenständen des Versicherten ab, wie Möbel, Elektronik oder Kleidung, bei Ereignissen wie Diebstahl, Feuer oder Wasserschäden.
- Die Haftpflichtversicherung hingegen bietet Schutz, wenn der Versicherte für Schäden am Eigentum Dritter verantwortlich ist.
Sind Hausrat und Haftpflicht verpflichtend? Beide Versicherungen sind in Deutschland nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert
Und wenn sie nicht gestorben sind … Vorteile einer Hausrat- und Haftpflicht-Kombi
Eine Hausrat- und Haftpflicht-Kombi ist nicht nur praktisch, sondern kann auch kosteneffizient sein. Sie deckt mehrere Risiken in einem Paket ab, wodurch viele Versicherer Rabatte oder verbesserte Konditionen anbieten. Zudem vereinfacht es den Verwaltungsaufwand und die Kommunikation im Schadensfall, da nur ein Ansprechpartner für beide Versicherungsbereiche zuständig ist.
Wer eine Hausrat- und Haftpflicht-Kombination abschließen möchte, bekommt vom Versicherer im Preis oft einen Bonus obendrauf. Daher ist die Kombi-Versicherung häufig für junge Leute und ihre erste Wohnung attraktiv.
Hier haben wir eine Übersicht über die Unterschiede von Hausrat und Haftpflicht sowie die Vorteile einer Kombi-Versicherung – zum Download:
Was, wenn der Weihnachtsmann im Schornstein stecken bleibt?
Was ein Missgeschick! Wie bekommen wir ihn da wieder raus? Um eine Lösung zu finden, kann man als Erstes darüber nachdenken: Wie oft wird eigentlich der Schornstein gewartet? In Deutschland ist die jährliche Überprüfung vorgeschrieben. Eine gut gewartete Heizanlage und ein sauberer Schornstein sorgen dafür, dass nicht nur der Weihnachtsmann, sondern auch die Wärme reibungslos durchs Haus fließt. Mit etwas Pech war der Schornsteinfeger dieses Jahr schon da und kann den Weihnachtsmann jetzt nicht herausholen. Wir müssen also selbst Hand anlegen.
Tja, und was, wenn dabei ein Schaden entsteht? Hier zeigen sich die wahren Helden der Weihnachtszeit: Hausrat- und Haftpflichtversicherungen. Die Hausratversicherung deckt Schäden an Ihren Besitztümern ab, während die Haftpflichtversicherung Sie vor Ansprüchen Dritter schützt – falls der Weihnachtsmann durch Ihren Schornstein zu Schaden kommt. So bleibt das Weihnachtsfest trotz aller Hindernisse ein fröhliches Ereignis!
Was, wenn der Weihnachtsbaum brennt?
Kerzen gehören für viele zur Weihnachtszeit, wie die Milch zum Cookie. Doch der GDV (Gesamtverband für Versicherer) berichtet: “Üblicherweise liegt die Zahl der Brände rund um Weihnachten und Silvester im Schnitt um 35 bis 50 Prozent höher als im Rest des Jahres.” Möchten Sie Ihren Weihnachtsbaum also mit Kerzen schmücken, sollten Sie besonders bei einem engbenadelten Baum achtsam sein. Kommt es zu einem kleinen Brand, dann:
- Ruhe bewahren
- Feuer löschen
Bei schneller Ausbreitung:
- Strom elektrischer Geräte in der Nähe abschalten
- Raum verlassen und Ausbreitung des Feuers verlangsamen
- Die Feuerwehr rufen
Die Hausratversicherung deckt eventuelle Schäden ab.
Was, wenn der Schlitten vor der Tür stecken bleibt?
Wie gut ist Ihr Eigentum gegen die Tücken des Winters geschützt? Eigentümer sind in der Regel verpflichtet, für sichere Zugangswege zu sorgen. Dies bedeutet, regelmäßig Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, um Stürze und Unfälle zu vermeiden. Rutscht ein Mieter vor der Haustür – also auf Ihrem Eigentumsgrundstück – aus, schützt Sie die Haftpflichtversicherung.
Sie sehen, es gibt eine Menge Beispiele, an denen man zeigen kann, wie wichtig Haftpflicht- und Hausrat sind. Investieren Sie ein wenig Zeit und schließen Sie die Versicherungen ab. Dann haben Sie im Fall der Fälle eine verlässliche finanzielle Absicherung.